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Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung


Ab 01.Januar 2021 gibt es neue Einkommensgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Versicherte und Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 7.100 Euro im Monat in den alten Bundesländern bzw. 6.700 Euro in den neuen Bundesländern zahlen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten Grenzen von 8.700 Euro in den alten Bundesländern und 8.250 Euro in den neuen Bundesländern.