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Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hat der Bundesrat nun gebilligt. (Quelle)