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Mundschutz am Steuer – was müssen Sie beachten?


Wer den Mundschutz auch hinter dem Steuer tragen möchte oder gar muss, sollte dennoch klar erkennbar sein. Im Zweifelsfall muss man mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Es heißt: „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind“.

Besonders betroffen sind hierbei Fahrer*Innen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxifahrer*Innen und besonders wichtig für Fahrer*Innen von Behinderten- und Krankentransporten, für die der Schutz ihrer Kundschaft besonders wichtig ist.

Des Weiteren darf selbstverständlich nicht die Sicht des Fahrers eingeschränkt sein. Das sollten besonders Brillenträger beachten. Zudem kann die Brille beschlagen.