Logo
PFLEGE - MEDIZIN - GESUNDHEIT
Ein gemeinsamer Weg - ein gemeinsames Ziel!

Bitte beachten Sie: Dies ist ein Google Plugin.
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Vollständigkeit der Übersetzung.

Neue Beitragsbemessungsgrenze 2021


Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab dem 01.01.2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro jährlich. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie sich auch privat krankenversichern.
Wichtig: Falls Sie privat versichert sind und irgendwann unter die BBG fallen müssen Sie NICHT in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Sie können privat versichert bleiben.