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PFLEGE - MEDIZIN - GESUNDHEIT
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Pflegeabsicherung: Das Pflegetagegeld


Sobald Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden, wird das Tagegeld bezahlt. Dabei handelt es sich um die Summe, die Sie individuell für die einzelnen Pflegegrade abgesichert haben. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die Sie durch die Pflege haben, überwiesen.

Es gibt zwei Varianten der Pflegetagegeldversicherung: a) die starre Absicherung und b) die flexible Absicherung.

Bei der starren Absicherung gibt der Versicherer prozentual die Leistungen vor. Hier geht man immer vom Pflegegrad 5 mit 100 Prozent aus. Die anderen Pflegegrade werden in der Regel niedriger gewertet in Pflegegrad 1 erhält man bei manchen Versicherungen nur noch zwischen 0-10 Prozent. Generell gilt: je geringer der Pflegegrad, desto geringer die Pflegelücke. Nur Pflegegrad 3 stellt eine Ausnahme dar. Man sollte auch auf die prozentuale Verteilung zwischen ambulant und stationär achten, denn jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und hat eine individuelle Biographie.

Bei der flexiblen Absicherung flexiblen Absicherung können Sie frei wählen, ob und wieviel Sie in den einzelnen Pflegegraden absichern möchten. Es gibt mittlerweile einzelne Versicherer, die Ihnen z.B. anbieten Pflegegrad 1 nur ambulant zu versichern, da eine stationäre Versorgung in diesem Stadium sehr unwahrscheinlich ist. Diese Flexibilität führt zu einer klaren Minderung des Beitrages und zu Ihrer optimalen Pflegeabsicherung.

Falls Sie Ihren individuellen Bedarf selbst ermitteln möchten, haben wir für Sie den idealen Pflegetagegeldrechner auf unserer Homepage. Aber wie Sie wissen, sind wir auch für Sie persönlich da und beantworten auch gerne telefonisch oder schriftlich Ihre Fragen.