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Ist eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll?
Eltern wünschen sich für Ihre Kinder ein langes, glückliches und vor allem gesundes Leben. Daher werden mögliche Risiken gerne verdrängt: „Meinem Kind passiert schon nichts…“ höre ich oft, wenn es sich um die Pflegeabsicherung im Kindesalter dreht. Aber haben Sie sich wirklich vor der Geburt Ihres Kindes darüber Gedanken gemacht?
Vor gut zwei Jahren haben in meinem engeren Umfeld zwei neue Erdenbürger das Licht der Welt erblickt. In dem Zusammenhang, habe ich mich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt und eine Statistik erschütterte mich: 2017 haben mehr als eine Viertelmillion (!) Neugeborener mit unterschiedlichen Behinderungen das Licht der Welt erblickt. Leider bedeutet eine Behinderung auch, dass das Kind voraussichtlich einer andauernden Pflege bedarf.
Doch gerade in solch einer Situation vergessen die meisten Versicherungsmakler oder Finanzberater, Sie darauf hinzuweisen. Warum? Bei einem monatlichen Betrag unter 5 Euro (!) ist der Aufwand für den Vermittler zu groß. Doch hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Zudem gibt es nur wenige Versicherungen, die sich dem Thema widmen. Es gibt im Versicherungsgesetz den Paragrafen 198 laut dem Eltern das Recht haben, innerhalb von zwei Monaten nach Entbindung ohne Gesundheitsprüfung das Kind im Vertrag der Eltern gleichwertig mitzuversichern. Der elterliche Vertrag, egal ob Mutter oder Vater, muss in der Regel mindestens drei Monate vor der Entbindung unterschrieben worden sein. Eine Gesellschaft gewährt sogar noch wenige Tage vor Geburt Versicherungsschutz.
Mein persönliche Bitte an Sie: sollten Sie jemanden kennen, der sich gerade mit dem Thema Geburt beschäftigt, weisen Sie auf diesen Punkt hin. Oftmals kann man den Vertrag nach einem Jahr kündigen, wenn man dies möchte.