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Pflichten für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten


Seit 08.08.2020 gilt: Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren oder aus diesen Gebieten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind verpflichtet sich auf Covid-19 testen zu lassen oder einen gültigen Test aus dem Reiseland vorzulegen. Da sich die Situation täglich ändern kann, ist es sinnvoll immer ein Auge auf die amtlichen Webseiten zu haben. D.h. im Klartext:

  1. Sie müssen sich regelmäßig informieren.
  2. Falls Sie den Test nicht bei der Einreise am Flughafen machen können oder wollen müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und den Test dort machen lassen.
  3. Bis dahin müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben.
  4. Die Tests sind für Reiserückkehrer kostenlos.
  5. Sie können sich auch testen lassen, wenn Sie nicht aus einem Risikogebiet kommen.

Regelmäßige erneuerte Informationen finden Sie auch auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.