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PFLEGE - MEDIZIN - GESUNDHEIT
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Veränderungen bei den Pflegepauschbeträgen


Wussten Sie, das sich Veränderungen bei den Pflegepauschbeträge ergeben?
Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür kein Geld erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Dieser Betrag war bislang auf 924 Euro angesetzt und wird nun für 2021 auf 1800 Euro angehoben. Der Pflege-Pauschbetrag wird ab 2021 auch für den Pflegegrad 2 (=600 Euro) und Pflegegrad 3 (=1100 Euro) und nicht nur für die Pflegegrade 4 und 5 gelten.

Zum 1. Januar 2020 erhöht sich seit 45 Jahren erstmalig (!) der Behindertenpauschbetrag. Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag zwischen 384 und 2840 Euro liegen. Im Vergleich: Bisher waren es zwischen 310 und 1420 Euro. Gleichsam wird der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag auf das doppelte nämlich auf 7400 Euro  angehoben. Diesen erhalten blinde Menschen und Menschen mit einem Merkzeichen «H» im Schwerbehindertenausweis oder mit einer Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5.