Wechseln in den gesetzlichen Krankenkassen
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent, wobei die Arbeitgeber die Hälfte davon tragen. Diese Beiträge sind stark gestiegen und dennoch wechseln nur wenige Versicherte ihre Krankenkassen. Die Finanzierungslücke gleichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aus. Der Zusatzbeitrag wird in Prozent berechnet: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Zusatzbeitrag. 2021 steigt der Beitrag auf 1,3 Punkte um 0,2 Prozentpunkte.
Denken Sie daran: Auch zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen kann gewechselt werden. Derzeit nehmen allerdings nur ein sehr geringer Prozentsatz der Versicherten diese Möglichkeit wahr, die jedoch einiges an Ersparnissen einbringen kann. Wenn Sie Alternativen zu Ihrer Krankenversicherung suchen können Sie dies mit Hilfe des interaktiven Tools von Makleraktiv tun. Hier geht es zum
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Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht bis 31.01.2021. Außerdem dürfen Versicherte ab 2021 bereits nach 12 Monaten Verweildauer die Krankenversicherung wechseln.
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