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Laut einem Urteil des Landesgerichts Hannover (LG Hannover 20 S 39/05, AG Recklinghausen 56C98/13) muss der Vermieter den zusammenklappbaren Rollator eines gehbehinderten Menschen im Hausflur zu dulden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Quelle: Mitgliederzeitschrift des Deutschen Mieterbundes e.V. (August 04/2018)