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PFLEGE - MEDIZIN - GESUNDHEIT
Ein gemeinsamer Weg - ein gemeinsames Ziel!

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Zusatzleistungen


Die Zusatzleistungen spielen bei der Pflegeabsicherung eine bedeutende Rolle. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind die zwei wichtigsten die Einmalleistung und die Beitragsbefreiung.

Die Einmalleistung wird von vielen Anbietern angeboten. Entweder muss der Versicherungsnehmer einen Mehrbetrag dafür entrichten oder die Leistung ist im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Unter Einmalleistung versteht man bei der Feststellung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 2 eine Zahlung in bestimmter Höhe. Je nach Versicherungsgesellschaft fällt diese unterschiedlich aus.

Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bieten leider nur wenige Versicherungsgesellschaften an, wie z.B. die DFV (Deutsche Familienversicherung) oder der Münchner Verein. Der DFV Spitzenanbieter bietet sogar die komplette Aussetzung der Beiträge an. Der Versicherungsnehmer muss auch keinen geringeren Beitrag dafür entrichten (Fürsorgegarantie).

Viele Gesellschaften bieten mittlerweile Assistance-Leistungen über eine 24-Stunden-Hotline an. Hier bekommen Sie eine weite Bandbreite an Informationen zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Pflege wie z.B. Pflegeschulungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Zusagen für einen Pflegeheimplatz. D.h. viele Versicherungen bieten bereits einen ausführlichen Rund-um-Service in Bezug auf das Thema ‚Pflege‘ an. Es lohnt sich, hier einmal ein wenig zu stöbern oder melden Sie sich einfach bei uns.