Kanzlei Michael Ramstetter


PN: Herr Ramstetter, seit wann sind Sie in Mannheim tätig?

„Ich kam Anfang der 90er nach Mannheim. Ich habe mich schon sehr früh auf das Vorsorge- und Betreuungsrecht sowie das das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisiert und bin heute nur noch in diesen Bereichen tätig.“

PN: Wie kam die Spezialisierung auf das Betreuungs- und Erbrecht?

„Das geschah eher zufällig, als ich nach meinem zweiten Staatsexamen nach Mannheim kam und mit einer ‚Wohnzimmerkanzlei‘ startete und zeitgleich im Jahr 1992 das Betreuungsrecht verabschiedet wurde. In der Bibliothek des Landgerichts Mannheim traf ich damals eine Kollegin, die mir berichtete, dass Berufsbetreuer gesucht wurden. Ziemlich schnell hatte ich dann eine Vielzahl von Betreuungsfällen in Bearbeitung. Irgendwann kam ich jedoch als Berufsbetreuer an einen Punkt, an dem ich die Situation von den Menschen, die ich betreute, nicht für mich selbst erleben wollte. Vom Gericht einen Berufsbetreuer vor die Nase gesetzt zu bekommen, damit wäre ich gar nicht zufrieden gewesen.

Aus dieser Überlegung heraus entstand die Idee, eine anwaltliche Vorsorgeregelung zu entwickeln. Ich wollte es den Menschen ermöglichen, ihre eigene Vorsorge selbst zu regeln und mit einem Rechtsanwalt im Vorfeld zu besprechen, solange es ihnen gut geht und sie noch die Möglichkeit haben, selbst jemanden zu bestimmen, der ihre Angelegenheiten einmal nach ihren Wünschen und Vorstellungen regelt, falls dies erforderlich werden sollte. Aus dieser Situation heraus wurde die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht im Mannheimer Anwaltsverein gegründet, die ich leitete. Meine Überlegungen fanden dann ihren Nährboden mit der Gründung des Vereins Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. im Jahre 2003.“

PN: Was muss bei einer Vorsorgevollmacht generell beachtet werden?

„Bei Notaren und im Internet finden sie nur Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die vorgefertigt sind. Das ist jedoch zu kurz gegriffen: Die Menschen verkennen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen demjenigen entsteht, der die Vollmacht erteilt und demjenigen, der die Vollmacht erhält. Letzterer ist dem Vollmachtgeber zu jeder Zeit Auskunft und Rechenschaft schuldig, d.h. er muss über seine Schritte und Aktivitäten Buch führen und sich gegebenenfalls erklären. Jeder einzelne Beleg muss gesammelt werden. Falls ein Erbfall eintritt und es mehrere Erben gibt, kann es sein, dass jede Ausgabe hinterfragt wird und Nachweise gefordert werden. Dann ist der Bevollmächtigte in der Erklärungspflicht, der keinen Vertrag mit dem Vollmachtgeber über seine Tätigkeit als Vorsorgebevollmächtiger geschlossen hat.

PN: Wie kann man Streitigkeiten bei einem Erbfall als Bevollmächtigter entgehen?

„Hier wiederum kommt der Anwalt ins Spiel, der die Situation im Regelfall besser überblicken und vorhersehen kann. Er kann das Auftragsverhältnis individuell gestalten und somit unliebsamen Situationen vorbeugen, indem er z.B. die Rechnungslegung individuell festlegt. Ausgehend von den individuellen Vermögensverhältnissen kann man festlegen, dass über einen gewissen Betrag, z.B. 1.000,00 Euro im Monat, keine Rechenschaft abzulegen ist. Es sollte jedoch immer nachweisbar sein, wenn größere Summen im Einzelbetrag ausgegeben werden, z.B. mehr als 100,00 Euro. Wenn dies im Vorfeld mit einbezogen wird, schließt man so einen potentiellen Streitpunkt schon einmal aus.

Auch reicht schon die leichteste Fahrlässigkeit, um den Vollmachtnehmer in die Haftung zu nehmen. Das ist nur den wenigsten Bevollmächtigten bewusst. In einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht kann man jedoch solche Fälle mit einbeziehen und im Vorfeld regeln.“

PN: Wann ist es sinnvoll oder notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen? Welche Personen sind davon betroffen?

„Betreuungsrecht ist Erwachsenenrecht. Es ist allerdings keineswegs nur für ältere Menschen vorgesehen. Ich rate auch meinen Freunden und Bekannten, dass sie sich Vollmachten von ihren volljährigen Kindern geben lassen, so lange diese z.B. noch keinen festen Partner haben. Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspende sollte auch schon in diesem Alter geregelt sein. Bei jungen Menschen reichen auch Standardvollmachten aus. Selbst bei einer notariellen Beurkundung geht dies selten über einen Betrag von 100 Euro hinaus, da der junge Erwachsene in der Regel über kein Vermögen verfügt. Und bei Erwachsenen darf nicht vergessen werden, dass Ehepartner z.B. nur ein Auskunfts-, aber kein Handlungsrecht im Krankenhaus haben. Also sollten sie auf jeden Fall eine Vorsorgeregelung treffen und dies als Erwachsener am besten bei einem Spezialisten.“

PN: Wann ist es Ihrer Meinung nach notwendig, einen Anwalt in den Prozess einer Vorsorgevollmacht mit einzubeziehen?

„Der Anwalt ist in diesem Fall nicht nur Anwalt. Unsere Aufgabe ist es, den Bevollmächtigten zu begleiten und zu unterstützen. Nehmen wir den Fall, dass jemand eine Patientenverfügung erstellt hat und nach einem Schlaganfall ins Krankenhaus kommt. Vieles muss geregelt werden. Der Betroffene kann dies aber nicht mehr selbst tun und somit muss alles seine Ehefrau regeln, die seine Bevollmächtigte ist. Aber gerade, wenn man eine Patientenverfügung umsetzen muss, kann dies für Ehepartner eine große Belastung sein, die bis zur Handlungsunfähigkeit führen kann. Gerade in so einem Fall erleichtern wir die emotionale Last und sind neutrale Begleiter. Sie sehen wahrscheinlich jetzt auch, warum es nicht so viele Anwälte gibt, die sich auf diesen Rechtszweig spezialisiert haben. Es braucht viel Engagement über das alltägliche Maß hinaus und nicht alle sind dazu bereit oder in der Lage, dies zu bewerkstelligen.“

PN: Noch unsere bewährte Abschlußfrage: Warum sind Sie Mitglied bei den Pflegenetzwerken geworden?

„Ein Anwalt, der Bevollmächtigungen für seine Mandanten übernimmt, muss sehr gut vernetzt sein. Er muss für seinen Mandanten schnell und zuverlässig handeln können und gerade in der Pflege ist eine sehr gute Vernetzung wichtig. Er muss auf zuverlässige Kontakte zurückgreifen können und hier sind die Pflegenetzwerke von großer Bedeutung.“

Herr Ramstetter ist ein sehr erfahrener und engagierter Anwalt im Bereich des Betreuungs- und Erbrechts. Wir freuen uns sehr, solch eine Koryphäe aus diesem Bereich begrüßen zu dürfen. Wir hoffen auch, von seinem Wissen und seiner Erfahrung profitieren zu können.