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Pflegebedürftigen aller Pflegegrade steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich zu, sofern sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Nach entsprechender Anerkennung des Angebots von PlaTon Soziale Dienste seitens der zuständigen Behörden als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI können Pflegebedürftige diesen Betrag für die Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens einsetzen. Dies gilt für
Die Anerkennung des Angebots erfolgte nach jeweiligem Landesrecht. Wir haben die Anerkennung unseres Angebots in weiteren Orten der Metropolregion Rhein-Neckar beantragt bzw. geplant. Das Budget kann seitens der Leistungsempfänger für Alltagshilfen und zur Unterstützung im Haushalt verwendet werden.
Herr Dr. Tilman Platz und seine Mitarbeiter*Innen erteilen gerne Auskünfte zum Thema Entlastungsbetrag. Dies gilt insbesondere für Interessentinnen und Interessenten im Großraum Rhein-Neckar. Weitere Informationen zum Thema finden sich auf dem Blog-Beitrag des Unternehmens.