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Das Thema Pflege ist in unserer Gesellschaft präsenter denn je. Mit einer alternden Bevölkerung und einem wachsenden Pflegebedarf wird die Frage, wie wir die Pflegelücke schließen können, immer drängender.
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2017 haben mehr als eine Viertelmillion (!) Neugeborener mit unterschiedlichen Behinderungen das Licht der Welt erblickt. Leider bedeutet eine Behinderung auch, dass das Kind voraussichtlich einer andauernden Pflege bedarf.
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Eine Alternative zu einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung, wenn die gesundheitliche Situation keine andere Alternative als eine 24h Betreuung zulässt, wäre die Pflege zuhause. Doch eins ist klar: die Pflegekosten werden in Zukunft noch mehr steigen, ganz gleich ob es um die ambulante oder stationäre Unterbringung geht.
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Der besondere Charme der ‚Immorente‘ liegt bei einem Verkauf der Immobilie darin, dass der neue Eigentümer sich von Beginn des Verkaufs an um fast alles kümmern muss und Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Wie genau das geht lesen Sie hier.
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Sind Sie ‚Wechlser‘ oder bevorzugen Sie die Stabilität? Nur wenige wechseln Zeit ihres Lebens die gesetzliche Krankenversicherung. Doch warum? Haben Sie einen Wechsel jemals in Erwägung gezogen? Wir helfen Ihnen dabei.
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Ab 01.Januar 2021 gibt es neue Einkommensgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Was ändert sich?
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Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür kein Geld erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen, der sich in diesem Jahr ändert. Unglaublich aber wahr ist auch, dass sich nach 45 Jahren erstmalig (!) der Behindertenpauschbetrag ändert.
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Ab dem 01.01.2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro jährlich.
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Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ erstritt Anfang Januar 2020 ein sensationelles Urteil (Aktenzeichen 9 U 138/19) gegen die AXA. Diesem folgten im Laufe des Jahres weitere verbraucherfreundliche Entscheidungen. Wie Sie profitieren können – erfahren Sie in unserer Online-Veranstaltung.
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